Zum Inhalt springen

Industriesauger IVM 40/24-2

2.016,63 € 2.016,63 €
(inkl. Steuern)
( 2.016,63 €/Stück)
Auf Lager – Lieferzeit 1–3 Werktage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Versand: 2-3 Geschäftstage

Kärcher Industriesauger IVM 40/24-2 – zwei Turbinen für gefährliche Stäube der Klasse M

Feiner Schleif- und Polierstaub oder mineralischer Baustaub belasten die Gesundheit. Der IVM 40/24-2 ist für genau diese Stäube der Staubklasse M zugelassen und saugt sie zuverlässig ab. Zwei kräftige Bypass-Turbinen mit je 1200 W halten die Saugleistung auch im Dauereinsatz konstant hoch.

Der korrosionsfreie 40-Liter-Edelstahlbehälter macht den Industriestaubsauger zum soliden Begleiter in der Metallverarbeitung, Lebensmittelindustrie oder bei der Bauendreinigung. Ein sternförmiger M-Klasse-Hauptfilter mit großer Fläche und manueller Abreinigung sorgt für gleichbleibende Leistung bei niedrigen Betriebskosten.

Die Vorteile im Überblick

  • Staubklasse M nach EN 60335-2-69
  • Zwei Turbinen à 1200 W für kraftvolle, konstante Saugleistung
  • 40-l-Edelstahlbehälter – stabil, langlebig und korrosionsfrei
  • Sternfilter der Klasse M mit rund 1,75 m² Filterfläche
  • Manuelle Filterabreinigung für effizientes Arbeiten
  • Antistatisch vorbereitet gegen Funkenbildung
  • Große Rollen mit Feststellbremse für hohe Mobilität

Einsatzbereiche

  • Metallverarbeitung mit feinen Schleif- und Polierstäuben
  • Bau und Renovierung: Zement-, Quarz- und Holzstaub
  • Industriearbeitsplätze mit mittlerem Gefahrenpotenzial
  • Lebensmittelindustrie
  • Werkstätten und Hallenreinigung

Technische Daten

  • Leistung: 2 × 1200 W
  • Behältervolumen: 40 l
  • Filterfläche: ca. 1,75 m², Filterklasse M
  • Spannung: 230 V
  • Unterdruck: ca. 230 mbar
  • Luftmenge: ca. 2 × 74 l/s

Hersteller: Alfred Kärcher GmbH, Maculangasse 4, A-1220 Wien, info.at@karcher.com

Artikelnummer9.989-906.0
EAN4054278942988

Hersteller:
Alfred Kärcher GmbH, Maculangasse 4, A-1220 Wien, info.at@karcher.com

Gesetzliche Gewährleistung – Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.